AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bettina Ursula Lorenz
BeLo Seminare
(1) Anmeldung, Vertrag, kein Widerrufsrecht bei touristischen Angeboten
Die Seminar-Anmeldung kann telefonisch, postalisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie Bettina Ursula Lorenz – Einzelunternehmerin – im Nachfolgenden “BeLo Seminare” genannt – den Vertragsabschluss an.
Der Vertragsabschluss kommt durch die postalische oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung von “BeLo Seminare” zustande.
Der/die angemeldete Teilnehmer/in verpflichtet sich die Erklärung zur Seminarteilnahme / Teilnehmererklärung anzuerkennen und zu unterzeichnen. Bei Nichtakzeptanz der Teilnehmererklärung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot und kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. “BeLo Seminare” ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Seminarteilnahme auszuschließen.
Gemäß BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9 entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter Punkt 3.
(2) Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der postalischen oder per E-Mail versandten Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebotes und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Eine Anzahlung in Höhe von EUR 30,- wird sofort nach Buchungsbestätigung per Überweisung fällig. Der Rechnungsbetrag, der vor Beginn der vertraglichen Leistung zu zahlen ist, ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Termin per Überweisung zu entrichten.
Durch den/die Teilnehmer/in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingt kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne die vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot und kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
(3) Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit postalisch oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei “BeLo Seminare”. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Nachstehende Kosten entstehen bei Rücktritt:
- bis 14 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 10,- EUR
- 14 – 7 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 50 % der gesamten Kosten
- 7 – 0 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 80 % der gesamten Kosten
Es kann auch ein/eine Ersatzteilnehmer/in gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an Fasten und Aktiv erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Seminarleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen, Rücksendung der unter § 1 genannten Schriftstücke) nicht gerecht wird.
Bei Rücktritt nach Seminarbeginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) oder bei Nichtteilnahme an einzelnen Seminarbestandteilen werden keine Kosten von “BeLo Seminare” erstattet.
(4) Rücktritt durch die Seminarleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so werden die Teilnehmer/innen spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn darüber informiert.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Seminarleitung die Teilnehmer/innen unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Der/die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Seminarpreis zu 100% zurück. Weitere Ansprüche seitens des/der Teilnehmers/in sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein/eine Teilnehmer/in ungeachtet einer Abmahnung durch die Seminarleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminarkosten.
(5) Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Das Angebot von “BeLo Seminare” sind so genannte „Seminare für Gesunde“. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Die Teilnahme unter 18 Jahren ist nur nach dem 16. Geburtstag und nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Teilnehmer, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke mit Insulinpflicht) oder die unter einer Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akute Hämorrhoiden etc.), dürfen an den Fasten-Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten oder mit Zustimmung und unter ärztlicher Mitbetreuung an Seminaren teilnehmen.
Nachfolgende weitere Indikationen schließen ebenfalls eine Seminarteilnahme (Fasten u. Gewichtsreduktion) aus:
- schwangere und stillende Frauen
- Magenschleimhautentzündung
- krankhafte Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)
- Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme
- Herzerkrankungen
- regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar)
- Anfallerkrankungen (z.B. Epilepsi)
- Sucherkrankungen (z.B. Alkohol, Drogen)
- nach frischer Operation (mind. 8 Monate Zeitabstand)
- mit akuter Krebserkrankung
- Dialysepatienten
- Interessenten mit starkem Übergewicht (ab BMI über 30)
- Regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln
- Schilddrüsenüberfunktion mit ständiger Medikamenteneinnahme
- psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depressionen, Schizophrenie)
- geistiger Behinderung einhergehen mit mangelnder körperlichen Fitness
- Benutzung von Gehhilfen / Rollator
Es besteht die Möglichkeit ggf. mit ärztlichem Attest am Seminarangebot teilzunehmen. Bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten, bei Krankheiten oder in anderen Zweifelsfällen wird das Einverständnis des Hausarztes oder des Therapeuten zur Teilnahme an den Seminaren stillschweigend von BeLo Seminare vorausgesetzt. Für Schäden an der Gesundheit haftet die Veranstalterin nicht.
(6) Körperliche Anforderungen
Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern, Radausflug etc.) besteht auch dann nicht, wenn die Seminarleitung an derselben teilnimmt.
(7) Haftung, Haftungsbeschränkung
„BeLo Seminare“ haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
„BeLo Seminare“ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die sich direkt oder indirekt aus der Anwendung, dem Gebrauch der vorgestellten, empfohlenen Methoden und Aktivitäten ergeben. Bei ernsthaften Beschwerden wird empfohlen, dass der/die Teilnehmer/in immer professionelle Diagnose und Therapie durch ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmt.
„BeLo Seminare“ haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet „BeLo Seminare“gegenüber dem/der Teilnehmer/in nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Fall eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber „BeLo Seminare“ wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Fall aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Seminarleitung.
Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber „BeLo Seminare“ schriftlich geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber „BeLo Seminare“ oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der/die Teilnehmer/in es schuldhaft unterlassen hat, den Schaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Versicherung
„BeLo Seminare“ empfiehlt den Abschluss einer Seminar-Stornokosten- und Abbruch-Versicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
(9) Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelunternehmerin Bettina Ursula Lorenz.
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